Unser Engagement

8.1Wir setzen uns für Chancengleichheit im Berufsleben ein und schaffen eine Arbeitsplatzkultur, in der Vielfalt und Inklusion geschätzt werden und jeder Mensch mit Würde und Respekt behandelt wird. Im Rahmen unserer Null-Toleranz-Politik gegenüber Diskriminierung jeglicher Art werden Sie und alle Bewerber unabhängig von Alter, Behinderung, Geschlechtsumwandlung, Familienstand, Schwangerschaft oder Mutterschaft, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Nationalität, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht oder sexueller Orientierung (geschützte Merkmale) gleichbehandelt. Wir verpflichten uns außerdem zu einer fairen Behandlung aller Personen, mit denen wir als Organisation zusammenarbeiten, einschließlich Kunden und Lieferanten.

Über diese Richtlinie

8.2Diese Richtlinie beschreibt unseren Ansatz zu Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion. Unser Ziel ist es, Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion zu fördern und zu unterstützen sowie aktiv eine Kultur zu pflegen, die Unterschiede wertschätzt und Diskriminierung am Arbeitsplatz beseitigt. Diese Richtlinie gilt für alle Aspekte der Beschäftigung bei uns, einschließlich Einstellung, Vergütung, Sozialleistungen und Arbeitsbedingungen, flexible Arbeitszeiten und Urlaub, Weiterbildung, Leistungsbeurteilungen, Beförderung, Verhalten am Arbeitsplatz, Disziplinar- und Beschwerdeverfahren sowie Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Schulung zu Vielfalt und Inklusion

8.3Führungskräfte erhalten eine angemessene Schulung zur Erkennung und Vermeidung von Diskriminierung, Belästigung und Viktimisierung sowie zur Förderung von Chancengleichheit und Vielfalt in den Bereichen Einstellung, Entwicklung und Beförderung.

8.4Wir bieten Ihnen regelmäßige Schulungen an, um sicherzustellen, dass alle den Inhalt dieser Richtlinie und der Richtlinie gegen Belästigung und Mobbing kennen und verstehen. Im Anschluss an die Schulung müssen Sie bestätigen, dass Sie diese Richtlinie sowie die Richtlinie gegen Belästigung und Mobbing gelesen, verstanden und einhalten werden. Diskriminierung 8.5 Sie dürfen andere Personen, einschließlich aktueller und ehemaliger Mitarbeiter, Bewerber, Kunden, Lieferanten und Besucher, nicht rechtswidrig diskriminieren oder belästigen. Dies gilt am Arbeitsplatz, außerhalb des Arbeitsplatzes (im Umgang mit Kunden, Lieferanten oder anderen berufsbezogenen Kontakten [oder beim Tragen von Arbeitskleidung]) sowie auf berufsbezogenen Reisen oder Veranstaltungen, einschließlich gesellschaftlicher Anlässe.

8.6Die folgenden Formen der Diskriminierung sind gemäß dieser Richtlinie verboten und rechtswidrig:

(a)Direkte Diskriminierung: Jemand wird aufgrund eines geschützten Merkmals benachteiligt. Zum Beispiel wird ein Bewerber aufgrund seiner religiösen Ansichten oder seiner sexuellen Orientierung abgelehnt.

(b)Indirekte Diskriminierung: Eine Bestimmung, ein Kriterium oder eine Praxis, die zwar für alle gilt, aber Menschen mit einem bestimmten geschützten Merkmal stärker benachteiligt als andere und nicht gerechtfertigt ist. Beispielsweise würde die Forderung nach einer Vollzeitstelle anstelle einer Teilzeitstelle Frauen benachteiligen, da sie in der Regel einen größeren Betreuungsaufwand für Kinder haben als Männer. Eine solche Forderung wäre diskriminierend, sofern sie nicht gerechtfertigt ist.

(c)Belästigung: Dies umfasst sexuelle Belästigung und anderes unerwünschtes Verhalten im Zusammenhang mit einem geschützten Merkmal, das darauf abzielt oder die Wirkung hat, die Würde einer Person zu verletzen oder ein einschüchterndes, feindseliges, erniedrigendes, demütigendes oder beleidigendes Umfeld für sie zu schaffen. [Belästigung wird in unserer Richtlinie gegen Belästigung und Mobbing näher behandelt].

(d)Opferwerdung: Vergeltungsmaßnahmen gegen jemanden, der sich über Diskriminierung oder Belästigung beschwert oder die Beschwerde einer anderen Person unterstützt hat. Dies umfasst auch Fälle, in denen jemand fälschlicherweise annimmt, die betroffene Person habe dies getan.

(e)Diskriminierung aufgrund einer Behinderung: Dies umfasst direkte und indirekte Diskriminierung, jede ungerechtfertigte Benachteiligung aufgrund der Auswirkungen einer Behinderung sowie die Unterlassung angemessener Vorkehrungen zur Minderung von Nachteilen, die durch eine Behinderung verursacht werden.

Einstellung und Auswahl

8.7Einstellung, Beförderung und andere Auswahlverfahren, wie z. B. die Auswahl im Rahmen von Personalabbau, erfolgen nach dem Leistungsprinzip und anhand objektiver Kriterien, die Diskriminierung vermeiden. Bei der Einstellung oder Beförderung streben wir Maßnahmen an, um die Vielfalt unserer Belegschaft zu erhöhen und Chancengleichheit zu gewährleisten. Die Vorauswahl [und die Vorstellungsgespräche] sollten nach Möglichkeit von mehreren Personen durchgeführt werden. Unsere Einstellungsverfahren werden regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass Bewerber objektiv anhand ihrer relevanten Qualifikationen und Fähigkeiten beurteilt werden. 8.8 Stellenanzeigen sollten grundsätzlich einem breiten Spektrum des Arbeitsmarktes zugänglich gemacht werden. Stereotypen und Formulierungen, die bestimmte Gruppen von einer Bewerbung abhalten könnten, sollten vermieden werden. Die Anzeigen sollten eine kurze Grundsatzerklärung zur Chancengleichheit und zum Engagement des Arbeitgebers für Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion am Arbeitsplatz enthalten und darauf hinweisen, dass eine Kopie dieser Richtlinie auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird. 8.9 Bewerbern sollten keine Fragen gestellt werden, die den Verdacht erwecken könnten, dass eine Diskriminierung aufgrund eines geschützten Merkmals beabsichtigt ist. Beispielsweise sollten Bewerberinnen nicht gefragt werden, ob sie schwanger sind oder eine Schwangerschaft planen. 8.10 Bewerberinnen sollten vor einer Zusage nicht nach ihrem Gesundheitszustand oder einer Behinderung gefragt werden, außer in den gesetzlich zulässigen Ausnahmefällen: beispielsweise um zu prüfen, ob die Bewerberin eine wesentliche Aufgabe der Stelle erfüllen kann (unter Berücksichtigung etwaiger angemessener Anpassungen) oder um festzustellen, ob aufgrund einer Behinderung Anpassungen im Vorstellungsgespräch erforderlich sind. Gegebenenfalls kann die Zusage unter dem Vorbehalt einer zufriedenstellenden ärztlichen Untersuchung erfolgen. Fragen zum Gesundheitszustand oder zu Behinderungen können in Formulare zur Überwachung der Chancengleichheit aufgenommen werden, die jedoch nicht für Auswahl- oder Entscheidungszwecke verwendet werden dürfen. 8.11 Wir sind gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berechtigt sind, in Großbritannien zu arbeiten. Rückschlüsse auf den Aufenthaltsstatus dürfen nicht aufgrund des Aussehens oder der vermuteten Nationalität gezogen werden. Alle potenziellen Mitarbeiter müssen, unabhängig von ihrer Nationalität, vor Arbeitsbeginn Originaldokumente (z. B. einen Reisepass) vorlegen können, um den geltenden Einwanderungsbestimmungen zu entsprechen. Die Liste der akzeptierten Dokumente erhalten Sie von der Personalabteilung.

Behinderungen

8.12Wenn Sie eine Behinderung haben oder entwickeln, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen, damit wir prüfen können, welche angemessenen Anpassungen oder Unterstützungsmaßnahmen für Sie in Frage kommen.

Teilzeit- und befristete Beschäftigung

8.13Teilzeit- und befristet Beschäftigte werden genauso behandelt wie vergleichbare Vollzeit- oder unbefristete Beschäftigte und genießen (gegebenenfalls anteilig), sofern keine abweichende Behandlung gerechtfertigt ist.

Verstöße gegen diese Richtlinie

8.14

8.17Wir ermutigen Sie, alle Formen potenzieller Diskriminierung zu melden, da dies uns dabei hilft, die Einhaltung der Grundsätze für Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion am Arbeitsplatz sicherzustellen. Falsche oder wissentlich unwahre Anschuldigungen werden jedoch als Fehlverhalten geahndet und gemäß unserem Disziplinarverfahren behandelt.