AGB

 


„Der Verkäufer“ bezeichnet Vuba Chemical Innovations Limited, Unit B2-4, Annie Reed Road, Grovehill Industrial Estate, Beverley, East Yorkshire, HU17 0LF (Firmennummer 07254982).„Der Käufer“ bezeichnet die Person, Firma oder das Unternehmen, die/das die Ware vom Verkäufer kauft oder sich zum Kauf verpflichtet.„Die Ware“ bezeichnet die Waren oder Materialien, die Gegenstand des Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer sind.„Der Vertrag“ bezeichnet einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über den Verkauf und Kauf von Waren, die vom Käufer bestellt und vom Verkäufer gemäß diesen Verkaufsbedingungen angenommen wurden.„Die Bedingungen“ bezeichnet die hierin enthaltenen Bestimmungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in ihrer Gesamtheit Bestandteil dieses Vertrags.„Mehrwertsteuer“ bezeichnet die Mehrwertsteuer oder eine ähnliche Steuer oder Abgabe auf den Kauf der Waren.„Preis“ bezeichnet den in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegebenen oder dem Käufer anderweitig mitgeteilten und vereinbarten Preis.Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu aktualisieren, indem er die geänderten Bedingungen auf seiner Website veröffentlicht.

1. Auftragsannahme(i) Alle Waren werden vom Verkäufer zu den folgenden Bedingungen verkauft oder geliefert. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen vom Käufer genannten oder angebotenen Bedingungen.(ii) Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Bestellung des Käufers anzunehmen. Preise, Angebote und Produkte gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit und können sich jederzeit vor Annahme der Bestellung des Käufers ändern. Alle vom Verkäufer im Internet veröffentlichten Preise stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Mit der elektronischen oder Online-Bestellung gibt der Käufer ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags mit dem Verkäufer ab.(iii) Der Verkäufer bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich (die „Bestätigung“). Die Bestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Käufers dar. Entscheidet sich der Verkäufer, eine Bestellung anzunehmen (unabhängig davon, ob diese per Internet, Telefon, Fax oder E-Mail aufgegeben wurde), erhält der Käufer eine Auftragsbestätigung. Mit dieser Bestätigung wird die Bestellung zu einem verbindlichen Vertrag.(iv) Der Käufer bestätigt, dass er sich nicht auf Aussagen, Versprechen oder Zusicherungen des Verkäufers verlassen hat, die nicht in diesen Verkaufsbedingungen enthalten sind.(v) Jede Bestellung stellt einen separaten Vertrag dar. Die Stornierung oder Kündigung eines einzelnen Vertrags berechtigt den Käufer nicht zur Kündigung oder Ablehnung anderer Verträge.

2. 2.1 Der Verkäufer ist berechtigt, Änderungen an Material, Spezifikationen, Produktion und Verpackung der Ware nach eigenem Ermessen vorzunehmen, sofern diese Änderungen keinen wesentlichen Einfluss auf die Qualität oder Leistung der Ware haben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen, die erforderlich sind, damit die Ware den geltenden gesetzlichen Bestimmungen oder Vorschriften entspricht). 2.2 Abbildungen, Broschüren, Beschreibungen, Muster, Vorführprodukte und allgemeine Literatur zur Ware dienen lediglich der allgemeinen Orientierung und sind nicht Bestandteil eines Vertrags zwischen Verkäufer und Käufer, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich und von einem Bevollmächtigten des Verkäufers unterzeichnet vereinbart. 2.3.1 Mit Abschluss dieses Vertrags bestätigt der Käufer, dass er sich nicht auf Zusicherungen bezüglich der Verwendung der Ware oder deren Qualität oder sonstiger Eigenschaften verlässt und verzichtet auf jegliche Ansprüche wegen Verletzung dieser Zusicherungen. Sofern eine solche Zusicherung nicht arglistig ist oder schriftlich von einem Beauftragten des Verkäufers abgegeben wurde, sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht befugt, Zusicherungen bezüglich der Ware oder deren Verwendung abzugeben. Die gesetzlichen Rechte des Käufers bleiben von den Bestimmungen dieses Absatzes unberührt, soweit eine Änderung dieser Rechte gesetzlich zulässig ist. 3. Der Preis (i) Der Preis der Ware entspricht dem auf der Website oder im Angebot angegebenen Preis, außer im Falle eines offensichtlichen Fehlers und vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 1(i) und 1(ii). (ii) Der Verkäufer kann den Preis der noch nicht gelieferten Ware jederzeit vor der Lieferung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer erhöhen. In diesem Fall kann der Käufer innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt einer solchen Mitteilung die Bestellung hinsichtlich der noch nicht gelieferten Warenmenge schriftlich stornieren.(iii) Sofern bei der Annahme nichts anderes vereinbart ist, umfasst der Warenpreis die Kosten des Verkäufers für die Standardverpackung und die Lieferung der Waren an eine vom Käufer schriftlich angegebene und vom Verkäufer vor der Lieferung bestätigte Adresse im Vereinigten Königreich.(iv) Behälter und/oder Verpackungen sind nicht rückgabefähig, es sei denn, dies ist im Angebot, der Auftragsbestätigung oder anderen Dokumenten des Verkäufers ausdrücklich angegeben.(v) Im Falle einer nicht-elektronischen Ausfuhranmeldung muss der Käufer dem Verkäufer den für Steuerzwecke erforderlichen Ausfuhrnachweis für Lieferungen und Leistungen aus dem Vereinigten Königreich in Länder außerhalb der EU vorlegen, die nicht vom Verkäufer durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Käufer zusätzlich die in Großbritannien auf den Rechnungsbetrag erhobene Mehrwertsteuer zu entrichten.

4. Zahlung(i) Sofern auf der Rechnung des Verkäufers nichts anderes angegeben oder schriftlich vereinbart ist, ist die Zahlung für die Ware vor deren Versand fällig. Dies gilt nicht, wenn bereits andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.(ii) Die Einhaltung der Zahlungsfrist ist wesentlich. Zahlt der Käufer den Preis oder eine Rate davon nicht fristgerecht, ist der Verkäufer zu Folgendem berechtigt:(a) die Nichtzahlung als Kündigung des gesamten Vertrags durch den Käufer zu werten;(b) vom Käufer die sofortige Zahlung aller fälligen oder zukünftig fälligen Beträge zu verlangen;(c) vom Käufer Schadensersatz wegen Vertragsbruchs zu fordern. und/oder)(d) Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Bank of England ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung gemäß dem Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998 zu berechnen(e) eine Entschädigung gemäß dem Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998 in folgender Höhe geltend zu machen:- 40,00 £ pro Rechnung für Rechnungen bis zu 999,99 £- 70,00 £ pro Rechnung für Rechnungen von 1.000,00 £ bis 9.999,99 £- 100,00 £ pro Rechnung für Rechnungen über 10.000,00 £(iii) Der Käufer hat alle fälligen Zahlungen vollständig und ohne Abzug, sei es durch Aufrechnung, Gegenforderung, Rabatt, Minderung oder auf sonstige Weise, zu leisten.(iv) Alle Zahlungen müssen (v) Alle an den Verkäufer zu zahlenden Beträge werden mit Beendigung des Vertrags sofort fällig. 5. Lieferung. Sofern zwischen Verkäufer und Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten folgende Bestimmungen: (i) Die Lieferung der Ware erfolgt, sobald die Ware an die im Angebot, der Auftragsbestätigung oder anderen Dokumenten des Verkäufers angegebene Adresse geliefert oder vom Käufer abgeholt wird. (ii) Die Liefertermine sind unverbindlich und die Lieferzeit ist nicht verbindlich. Der Verkäufer haftet nicht für die Nichteinhaltung dieser Termine oder für Schäden oder Verluste, die direkt oder indirekt (einschließlich entgangenen Gewinns) aus einer Lieferverzögerung entstehen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware aufgrund verspäteter Lieferung abzulehnen.(iii) Die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder der Verschlechterung der Ware trägt der Käufer, sobald die Ware auf dem Gelände des Verkäufers zum Transport verladen ist.(iv) Im Falle eines Seetransports ist der Verkäufer nicht verpflichtet, dem Käufer die in Abschnitt 32(3) des Sale of Goods Act 1979 genannte Mitteilung über die Versicherung der Ware zu geben.

6. Eigentum.(i) Das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an der Ware verbleibt beim Verkäufer, bis der Käufer den vollen Kaufpreis für die Ware an den Verkäufer entrichtet hat.(a) die Ware; und(b) alle anderen Beträge, die dem Verkäufer vom Käufer geschuldet werden oder geschuldet werden.(ii) Sofern die vollständige Zahlung an den Verkäufer nicht erfolgt ist und der Käufer die Ware in seinem Herstellungsprozess verwendet oder die Ware mit anderen Produkten verbindet, bleibt das Eigentum an der Ware beim Verkäufer, soweit diese identifizierbar ist.(iii) Bis zur vollständigen Zahlung gilt Folgendes:(a) Der Käufer verwahrt alle Waren und Materialien treuhänderisch als Verwahrer für den Verkäufer und lagert diese Waren getrennt von allen anderen in seinem Besitz befindlichen Waren, sodass sie eindeutig als Eigentum des Verkäufers erkennbar sind (ohne Kosten für den Verkäufer);(b) Der Käufer hält die Ware in einem zufriedenstellenden Zustand und versichert sie im Namen des Verkäufers zum vollen Preis gegen alle Risiken zur angemessenen Zufriedenheit des Verkäufers; und(c) Der Käufer erteilt dem Verkäufer, seinen Beauftragten und Mitarbeitern jederzeit eine unwiderrufliche Erlaubnis, die Räumlichkeiten, in denen die Ware gelagert ist oder gelagert werden könnte, zu betreten, um diese zu prüfen oder, im Falle eines Zahlungsverzugs gemäß Ziffer 11, diese zurückzuerhalten.

7. Zurückbehaltungsrecht.Der Verkäufer hat hinsichtlich aller unbezahlten Forderungen des Käufers aus demselben oder einem anderen Vertrag ein allgemeines Zurückbehaltungsrecht an allen Waren und Vermögenswerten des Käufers, die sich in seinem Besitz befinden (auch wenn diese Waren oder ein Teil davon bereits bezahlt wurden). Nach Ablauf einer Frist von vierzehn Tagen schriftlicher Mitteilung an den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, über diese Waren und Vermögenswerte nach eigenem Ermessen zu verfügen und den Erlös zur Begleichung dieser Forderungen zu verwenden.

8. Fehlmengen, Beschädigungen und/oder Verluste während des Transports.(i) Sofern zwischen Käufer und Verkäufer nichts anderes schriftlich vereinbart ist, kann der Verkäufer im Rahmen einer Bestellung eine Mehr- und/oder Mindermenge von bis zu zehn Prozent des bestellten Gewichts oder Volumens liefern, ohne dem Käufer gegenüber in irgendeiner Weise zu haften. Der Preis wird in diesem Fall entsprechend angepasst.(ii) Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und dem Verkäufer sowie dem Spediteur innerhalb von drei Tagen nach Erhalt (die Einhaltung dieser Frist ist wesentlich) alle Ansprüche wegen Beschädigung oder vollständigem oder teilweisem Verlust der Ware während des Transports schriftlich anzuzeigen. Ansprüche wegen Nichtlieferung müssen dem Verkäufer innerhalb von vierzehn Tagen nach Versandbenachrichtigung schriftlich mitgeteilt werden.(iii) Alle anderen Ansprüche (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mängel oder Produktionsfehler) müssen unverzüglich nach Kenntnis des Mangels durch den Käufer und in jedem Fall spätestens sechzig Tage nach Lieferung der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Jegliche Ansprüche, die nicht schriftlich geltend gemacht und dem Verkäufer innerhalb der vorgenannten Fristen zugegangen sind, gelten als verwirkt.(iv) Sollte der Verkäufer eine Teillieferung nicht oder mangelhaft ausführen, so berührt dies den Vertrag hinsichtlich der übrigen Teillieferungen nicht.(v) Das Recht des Käufers, den Wert von Fehlmengen, mangelhafter oder anderweitig nicht vertragsgemäßer Ware aufzurechnen, beschränkt sich auf die jeweilige Rechnung für die betreffende Ware und gilt nicht für frühere oder zukünftige Rechnungen und/oder Konten.

9. ZuschlagstoffeDer Verkäufer bezieht Zuschlagstoffe aus natürlich vorkommenden Lagerstätten. Wie bei allen Naturprodukten können Farb- und Oberflächenabweichungen auftreten. Der Verkäufer ist stets bemüht, eine gleichbleibende Produktfarbe zu gewährleisten. Dennoch können Abweichungen zwischen verschiedenen Produktchargen und sogar innerhalb derselben Charge vorkommen. Der Verkäufer stellt sicher, dass jede Bestellung aus derselben Charge stammt. Dennoch empfiehlt er dringend, die Produkte auf verschiedenen Paletten zu mischen. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Farbunterschiede nach dem Verlegen. Die Farbe von neuen Zuschlagstoffen unterscheidet sich zwangsläufig von der Farbe von Produkten, die bereits länger verlegt sind. 10. Rostflecken: Natürliche Zuschlagstoffe können geringe Mengen Eisen enthalten, das bei Kontakt mit Luft und Wasser Rostflecken verursachen kann. Standardmäßige, harzgebundene Oberflächenmischungen enthalten Zuschlagstoffe, die aufgrund ihrer geringen Fleckenneigung ausgewählt wurden. Eisen kann jedoch in jedem natürlichen Zuschlagstoff enthalten sein. Das Vorhandensein von Eisen lässt sich vor der Verwendung nicht feststellen, und eventuell entstehende Flecken sind kein Produktmangel. Die Leistungsfähigkeit von Oberflächen, die Rostflecken aufweisen, wird in der Regel durch diese Flecken nicht beeinträchtigt.

11. Höhere Gewalt.Lieferungen können von beiden Parteien teilweise oder vollständig ausgesetzt werden, wenn sie aufgrund von Umständen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, an der Herstellung, Lieferung oder Abnahme der Ware gehindert sind. Kann der Verkäufer aufgrund solcher Umstände den Gesamtbedarf an Ware nicht decken, kann er seinen verfügbaren Bestand (nach Deckung seines eigenen Bedarfs) nach eigenem Ermessen auf alle seine Kunden, einschließlich derjenigen ohne Vertrag, verteilen. In diesem Fall ist der Verkäufer (i) von seinen vertraglichen Verpflichtungen befreit, soweit er an deren Erfüllung gehindert ist, und (ii) nicht verpflichtet, Ware von anderen Lieferanten zu beschaffen. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

12. Haftungsfreistellung.Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Schäden und Verletzungen frei, die Personen, Firmen, Unternehmen oder Sachen entstehen, sowie von allen Klagen, Ansprüchen, Forderungen, Gebühren und Auslagen im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter gegen den Verkäufer, die aus der Lieferung der Ware resultieren oder damit in Zusammenhang stehen, soweit diese Ansprüche auf einer Verletzung, fahrlässigen Erfüllung, Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung dieses Vertrags durch den Käufer, seine Vertreter, Mitarbeiter oder Subunternehmer beruhen.

13. Zahlungsverzug.Der Verkäufer behält sich das Recht vor (unbeschadet seiner sonstigen Rechte und Rechtsmittel), entweder den Vertrag zwischen den Parteien zu kündigen oder weitere Lieferungen im Rahmen dieses Vertrags auszusetzen oder Vorauszahlung zu verlangen oder die Rückgabe gelieferter Waren zu verlangen, falls:(a) der Käufer eine Lieferung nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt; oder(b) die finanzielle Lage des Käufers für den Verkäufer unbefriedigend wird; oder(c) wenn eine Absichtserklärung zur Bestellung eines Insolvenzverwalters abgegeben wird oder ein Antrag auf Liquidation bei einem Gericht gestellt oder Dokumente bei einem Gericht zur Bestellung eines Insolvenzverwalters eingereicht werden oder der Käufer liquidiert wird, in ein Insolvenzverfahren eintritt oder ein Insolvenzverwalter, Geschäftsführer oder Treuhänder bestellt wird oder eine Vereinbarung mit oder zugunsten von Gläubigern trifft oder ein Insolvenzantrag gestellt oder ein Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet wird oder ein ähnliches oder vergleichbares Ereignis in irgendeiner Gerichtsbarkeit eintritt oder der Käufer aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen.

14. Zölle.Alle Einfuhrzölle, Mehrwertsteuer und sonstige Einfuhrkosten trägt der Verkäufer.

15. GewährleistungenKein Angestellter oder Vertreter des Verkäufers ist befugt, ohne schriftliche Zustimmung eines Geschäftsführers,(a) diese Bedingungen mündlich oder schriftlich zu ändern;(b) Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich des Zustands der Ware, ihrer Eignung für einen bestimmten Zweck oder sonstiger Angelegenheiten abzugeben.Der Verkäufer gibt keine Zusicherung, Gewährleistung oder Haftung dafür, dass die Ware keine Patente, Marken, eingetragenen Designs oder sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzt.Durch diese Vereinbarung werden vom Verkäufer weder Zusicherungen, Gewährleistungen, Bedingungen noch Beschreibungen gegeben oder impliziert. Der Verkäufer gewährleistet auch nicht die Eignung der Ware für einen bestimmten Zweck, selbst wenn dieser Zweck vom Käufer bekannt gegeben wurde. Aus der Bezeichnung der Ware kann keine Gewährleistung oder Bedingung abgeleitet werden. Wurden dem Käufer Muster zugesandt, gelten diese als gemäß den Spezifikationen des Käufers und für die beabsichtigten Verwendungszwecke geprüft.

16. Übertragbarkeit.Der Vertrag, zu dem diese Bedingungen gehören, ist persönlich und an den Käufer gebunden. Dieser darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder abtreten noch übertragen oder anderweitig darüber verfügen. Der Verkäufer kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit abtreten, übertragen oder anderweitig darüber verfügen (und falls der Verkäufer dies verlangt, muss der Käufer eine Vertragsänderungsvereinbarung in der vom Verkäufer in angemessener Weise festgelegten Form abschließen). Der Verkäufer ist berechtigt, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag durch beliebige Vertreter oder Unterauftragnehmer zu erfüllen. 17. Anwendbares Recht.Diese Bedingungen und der Vertrag zwischen den Parteien unterliegen dem Recht von England und Wales und sind nach diesem auszulegen und anzuwenden. Die englischen Gerichte sind für alle Streitigkeiten im Zusammenhang damit ausschließlich zuständig.

18. Mitteilungen(i) Die Parteien vereinbaren die elektronische Kommunikation und bestätigen, dass alle Verträge, Mitteilungen, Informationen und sonstigen Kommunikationen, die die Parteien einander elektronisch übermitteln, allen gesetzlichen oder vertraglichen Anforderungen an die Schriftform genügen.(ii) Alle Mitteilungen des Käufers an den Verkäufer sind an Vuba Chemical Innovations Limited, Unit B2-4, Annie Reed Road, Grovehill Industrial Estate, Beverley, East Yorkshire, HU17 0LF oder an eine andere dem Käufer jeweils mitgeteilte Adresse zu senden.(iii) Der Verkäufer kann dem Käufer Mitteilungen an die bei der Bestellung angegebene E-Mail- oder Postadresse senden. Eine Mitteilung gilt 24 Stunden nach dem Absenden einer E-Mail oder drei Tage nach dem Aufgabeschreiben als zugestellt.

19. Vollständige Vereinbarung(i) Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Kaufs und Verkaufs der Waren dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, Absprachen und Übereinkünfte zwischen den Parteien in Bezug auf den Kauf und Verkauf der Waren.(ii) Jede Partei bestätigt, dass sie sich beim Abschluss des Vertrags nicht auf Zusicherungen, Gewährleistungen oder sonstige Aussagen in Bezug auf den Vertragsgegenstand verlässt, außer auf solche, die in diesen Bedingungen ausdrücklich aufgeführt sind.(iii) Keine der Parteien haftet oder hat Anspruch auf Rechtsbehelfe in Bezug auf falsche, ungenaue und/oder unvollständige Zusicherungen, Gewährleistungen oder sonstige Aussagen, es sei denn, diese wurden arglistig abgegeben oder sind in diesen Bedingungen enthalten. Nichts in diesen Bedingungen schließt die Haftung einer Partei für arglistige Täuschung aus oder beschränkt sie.(iv) Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass ihr einziger Rechtsbehelf bei Vertragsbruch die Geltendmachung eines Vertragsbruchs ist.

20. Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999Rechte Dritter, die nicht ausdrücklich Vertragspartei sind, haben gemäß Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 kein Recht, Bestimmungen dieses Vertrags durchzusetzen. Die Bestimmungen von Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 sind ausdrücklich vom Vertrag ausgeschlossen.

21. Salvatorische KlauselSollte eine Bestimmung dieser Bedingungen (oder ein Teil davon) von einem zuständigen Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so gilt dieser Teil, soweit erforderlich, als nicht Bestandteil dieser Bedingungen, und die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.